Leider müssen ab sofort alle Sportaktivitäten zum Schutz vor Ansteckungen voraussichtlich bis nach den Weihnachtsferien, also mindestens bis Anfang Januar 2021 eingestellt werden. Sobald sich eine Öffnung für einzelne Sportarten abzeichnet, werden die Teilnehmer informiert.
Zur aufkommenden Frage nach Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen für die sportlose Zeit gibt es die eindeutige Stellungnahme des Landessportbundes, dass ein Verzicht oder Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen nicht zulässig ist. Ein solches Vorgehen würde die Gemeinnützigkeit eines Vereines stark gefährden. Mitgliedsbeiträge dienen dazu, den Verein in die Lage zu versetzten, den gemeinnützigen Zweck -Förderung des Sports- grundsätzlich zu erfüllen. Der vorübergehende Ausfall von Sportangeboten ist dabei unerheblich.
Bleibt gesund und bis demnächst beim Sport.